hdbw-hochschule.de Studienberatung Studieren ohne Abitur
STARTE DEIN STUDIUM AUCH OHNE ABITUR
Wer darf an einer Hochschule studieren? Zwei unterschiedliche Wege ermöglichen es in Deutschland auch Berufstätigen ohne Abitur ein Studium an einer Hochschule wie der HDBW aufzunehmen.
Der erste Weg ist für Absolvent*innen bestimmter Fachschulen und Fortbildungsprüfungen, der zweite Weg ist für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrungen gedacht.
Akademischer Abschluss durch berufliche Qualifikation
Unsere private, staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften bietet dir ein attraktives Spektrum an anwendungsorientierten Studienfächern, wie beispielsweise Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik / Business Intelligence. Und in Berufsfeldern, die gegenwärtig und auch zukünftig stark nachgefragt sein werden.
Indem du von Beginn an eng mit praxisorientierten Fragestellungen und Aufgaben konfrontiert wirst, findest du einen einfacheren Zugang zur Materie und kannst den Studienschwerpunkt wählen, der am besten zu dir passt.
Was dir an der HDBW weiterhilft
- Kleine Teams und persönliches Coaching
- Auf Augenhöhe mit exzellenten, praxiserfahrenen Professor*innen
- Studieren ohne Abitur? Die HDBW fördert dich dabei!
Studieren ohne Abitur: Problemlos an der HDBW
Unsere private, staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften bietet dir ein attraktives Spektrum an anwendungsorientierten Studienfächern, wie beispielsweise Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik / Business Intelligence. Und in Berufsfeldern, die gegenwärtig und auch zukünftig stark nachgefragt sein werden.
Indem du von Beginn an eng mit praxisorientierten Fragestellungen und Aufgaben konfrontiert wirst, findest du einen einfacheren Zugang zur Materie und kannst den Studienschwerpunkt wählen, der am besten zu dir passt.
Was dir an der HDBW weiterhilft
- Kleine Teams und persönliches Coaching
- Auf Augenhöhe mit exzellenten, praxiserfahrenen Professor*innen
Studieren ohne Abitur? Die HDBW fördert dich dabei!
Zugangsvoraussetzungen Studium mit beruflicher Qualifikation
Studieren ohne Abitur ermöglicht es dir, deinen eigenen Horizont zu erweitern und dich beruflich weiterzuentwickeln. Ob als Handwerksmeister*in, Techniker*in oder nach mehreren Jahren Berufserfahrung im Anschluss an eine Ausbildung.
An der HDBW gibt es viele Zugangswege, sowie im Studium selbst vielfältige Studienschwerpunkte und Kooperationen, die ein praxisnahes Studieren ohne Abitur ermöglichen.
Liste der möglichen beruflichen Qualifikationen zur Aufnahme eins grundständigen Bachelorstudiums: Studium ohne Abitur
- Abgeschlossene Meisterprüfung
nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung - Abgeschlossene gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung
z.B. Betriebswirt (IHK), Handelsfachwirt, Technischer Betriebswirt, Technischer Fachwirt, Fachwirt (IHK), etc.
Liste der gleichgestellten Fortbildungsprüfungen, PDF 24 KB
> nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes bzw. §§ 42, 42a der Handwerksordnung - Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (z.B. Abschluss als Techniker oder Erzieher)
- Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
> Prüfungsordnung staatlich genehmigt
> Fortbildung mit Stundenumfang von mind. 400 Stunden - Abschluss zum Verwaltungsfachwirt oder bestandene Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule
- Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis
> Abschluss einer mindestens 2-jährigen fachgebundenen Berufsausbildung und Nachweis einer anschließenden mindestens 3-jährigen fachgebundenen Berufspraxis
> Erfolgreich absolviertes Probestudium von 2 Semestern (erforderlich ist das Bestehen von mind. 75% der vorgesehenen Prüfungsleistungen während der ersten beiden regulären Fachsemester.
Für alle Bewerber mit beruflicher Qualifikation ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule gesetzlich vorgeschrieben. Dieses findet im Rahmen des Bewerbungsprozesses mit der Studienberatung der HDBW statt.
Rechtlicher Hinweis: Den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige regelt Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz.
Weitere Informationen zum Studium ohne Abitur auch unter weiter-studieren-in-bayern.de.